Prävention Sexuelle Gewalt

Im Zuge der Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 72a SGB VIII hat der TSV Stallwang-Rattsizell e.V. mit dem Amt für Jugend und Familie ("Jugendamt") des Landkreises Straubing-Bogen eine Vereinbarung abgeschlossen.
Hier verpflichtet sich der Verein keine Personen in der Jugendarbeit zu beschäftigen, die nicht nach § 72a Abs. 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt sind.

Sollte es hierzu Fragen geben bzw. die Vereinbarung eingesehen werden wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem 1. Vorstand oder Jugendleiter auf.